WG Bonveni vom NHW e.V. Unbegleitete Flüchtlinge

In der Wohngruppe Bonveni leben junge Menschen mit unterschiedlichsten Herkünften und Hintergründen in Berlin Lichterfelde zusammen.

WG Bonveni

Bonveni ist Esperanto und bedeutet Willkommen.
In der Wohngruppe Bonveni leben junge Menschen von 16 bis ca. 20 Jahren mit unterschiedlichsten Herkünften und Hintergründen zusammen. In unserer Haupt-WG in Lichterfelde-West mit sechs Plätzen und einer kleineren Aussen-WG in Lichterfelde-Ost entwerfen die insgesamt neun jungen Menschen, unterstützt von fachlich geschulter Betreuung, ihren Alltag in Berlin und eine weiterführende Perspektive für ihre Zukunft.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

bilden die Kernklientel des Angebotes, das wir ins Leben gerufen haben, um darauf zu reagieren, dass zahlreiche Menschen ihre Heimat wg. Krieg, Armut, Verfolgung und unsicherer Lebensaussichten verlassen und u.a. in Deutschland Schutz und Zuflucht suchen. Unter ihnen sind viele Minderjährige ohne elterliche Begleitung, die besondere Unterstützung benötigen, wegen:
  • Verlust von Familie, Freund/innen, vertrauter Umgebung, Unsicherheit ob eine einmal in Aussicht gestellte Familienzusammenführung wirklich gelingt
  • Fremdheits- und Diskriminierungserfahrungen, teils wg. unsicherem Aufenthaltsstatus
  • Gewalt- und/oder Kriegserfahrungen, Traumatisierung und Folgeschäden
  • Angst, Einsamkeit
  • Unkenntnis von Sprache, Kultur und Gesellschaft in der neuen Umgebung
  • Fehlen einer klaren Zukunftsperspektive

Die Betreuung

ist auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten, transkulturell ausgerichtet und von unserem Bemühen um Migrations- und Ungleichheitssensibilität gekennzeichnet. Wir arbeiten eng mit diversen Einrichtungen und Organisationen aus dem Bereich umF/Migrationssozialarbeit zusammen.
  • Betreuungsschwerpunkt im Nachmittags- und Freizeitbereich, id.R. von 13-20 Uhr
  • Unterstützung bei der Klärung des aufenthaltsrechlichen Status
  • Inanspruchnahme von meidzinischer Versorgung (insb. Traumafolgeschäden, Beratung/Therapie)
  • Entwerfen einer Zukunftsaussicht, Hilfe beim Finden von Schul- oder Ausbildungsplätzen, Behördengängen und amtlichen Angelegenheiten, Kreieren eines Alltags und Begleitung dabei, Gruppe als sozialer Lernraum, Gruppenabende und -aktivitäten, jährliche Gruppenreise
  • Zusammenarbeit mit Eherenamtlichen und Vermittlung von u.a. Patenschaften und unterrichtsbezogenen Nachhilfeangeboten
  • enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Vormunden und Bildungseinrichtungen
  • Kooperation mit Einrichtungen im Bezirk um eine gelingende Einbindung in den Sozialraum zu fördern
 

Ziel unserer Arbeit

ist es zuallererst, den jungen Menschen nach dem Verlassen ihrer Heimat und ihrer Familie einen menschenwürdigen Platz zum Ankommen und Leben zu bieten.
Danach hängen die sehr unterschiedlichen individuellen Ziele v.a. mit den aufenthaltsrechtlichen Hintergründen der jeweiligen Familie zusammen. Teilweise geht es darum, eine Zusammenführung mit der Familie zu ermöglichen / zu unterstützen. Solange der eigene aufenthaltsrechtliche Status und/oder die Frage der Familienzusammenführung ungeklärt ist, oder wenn die jungen Menschen alle Familienangehörigen verloren haben, fällt es ihnen sehr schwer, sich klar auf eine selbständiges, gleingendes Leben in Deutschland auszurichten (mitsamt allen Integrationsaspekten aus dem beruflichen/ökonomischen als auch dem persönlichen und soziokulturellen Bereich). Dies aber, den jungen Leuten eine wirkliche Chance zu eröffnen, für sich einen Platz in unserer hiesigen Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu finden, ist unser langfristiges Ziel für alle, die bei uns aufgenommen werden. Meistens reicht die Zeit in der Jugendhilfe dafür nicht aus, dennoch unterstützen wir die jungen Menschen von Anfang darin, diese Perspektive nicht aufzugeben, egal wie enttäuschend und demotivierend ihre Erlebnisse im Verlauf sind / sein werden.
 
Wir sind keine Clearingeinrichtung und nehmen deshalb Jugendliche, die die Clearingphase noch nicht abgeschlossen haben, nur ausnahmsweise auf.
 

Rechtliches:

Grundsätzlich haben alle jungen Menschen Anspruch auf diese Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch 8 (Kinder- und Jugendhilfe). Weil Deutschland die UN- Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, gilt dies für alle Kinder und Jugendlichen, mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ob hier geboren oder nicht. Kommen junge Menschen unter 18 Jahren unbegleitet (ohne sorgeberechtigte Erwachsenen) nach Deutshcland, so erhalten sie einen Vormund, der sie an Eltern statt vertritt. Die Hilfe muss beim Jugendamt am Wohn- bzw. Ankunftsort beantragt werden. Dort wird mit den Jugendlichen und dem Vormund gemeinsam entschieden, ob ein Wohnplatz bei uns geeignet ist und bewilligt wird, sowie welche genuaen Inhalte und Ziele die Unterbringung bei Bonveni haben soll.
Wenn eine Familienzusammenführung gelingt und die Familie hier ist, stehen wir nach Absprache mit dem Jugendamt mindestens für eine Übergangszeit zur Verfügung um die ersten Schritte begleiten zu können.

Allgemeine Infos:

Asyl.net veröffentlicht Informationen, die für die Beratungs- und Entscheidungspraxis in den Ländern, Kommunen, bei Trägern, Initiativen und Einzelpersonen relevant sind. Insbesondere sieht es der Verein als seine Aufgabe an, öffentlich verfügbare Entscheidungen und Berichte so aufzubereiten, dass ein unkomplizierter und niedrigschwelliger Zugang für die an asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet wird. Der Verein ist einer sachlichen Informationsvermittlung verpflichtet. Stellungnahmen anderer Institutionen zu flüchtlings- und migrationspolitischen Themen können verbreitet werden, der Verein selbst äußert sich aber nicht zu politischen Fragestellungen.